Dienstunfähigkeitsklausel · DU Klausel Vergleich 2024

Zusammenfassung zur DU-Klausel

  • Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) definiert die Bedingungen, unter denen Beamte Leistungen erhalten können.
  • Abhängig von der spezifischen DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige DU-Klausel handeln.
  • Ein umfassender Schutz für Beamte wird nur durch die echte Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet. Diese Klausel erleichtert die Anerkennung der Leistung.
  • Ist diese DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, verzichten die Versicherer auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit.
  • Das bedeutet: Sobald der Dienstherr einen Beamten aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, ist dies ausreichend, um die vereinbarten Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
  • Zusätzliche Nachweise, die normalerweise von BU-Versicherern angeforderte werden, sind dann nicht mehr erforderlich.

Unsere Serviceleistung für Sie – Überprüfung Ihres Vertrags bzw. Ihres Angebots

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die DU-Klausel in einem Angebot oder auch in Ihrem bereits bestehenden Vertrag für Sie geeignet ist, schicken Sie uns eine entsprechende Anfrage und wir überprüfen die DU-Klausel kostenfrei für Sie. Senden Sie uns hierfür eine Email mit Nennung der Klausel, Ihrer Berufsbezeichnung und Ihrem genauen Berufsstatus an.

Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen
Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen

Aufgrund der Besonderheit des Dienstverhältnisses einer Tätigkeit im Beamtenstatus benötigen Beamte statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung optimalerweise eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Art einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese enthält als zusätzlichen Baustein eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel oder DU-Klausel genannt. Im Zusammenhang mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung werden dabei 3 Typen von Dienstunfähigkeitsklauseln unterschieden:

  • die echte DU-Klausel
  • die unvollständige DU-Klausel und
  • die unechte DU-Klausel

Beamte im Vollzugsdienst (z.B. Feuerwehr, Zoll, Polizei) benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Die sogenannte Vollzugsdienstklausel berücksichtigt spezielle, berufsspezifische Anforderungen, wie beispielsweise das Führen einer Dienstwaffe. Nehmen wir als Beispiel einen Polizisten, dessen Schusshand beeinträchtigt ist.

Der Dienstherr bei der Polizei prüft zunächst die Möglichkeit einer alternativen Verwendung, beispielsweise in der allgemeinen Verwaltung. Ist dies nicht möglich und wird der Beamte in den Ruhestand versetzt, tritt der Schutz durch die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel in Kraft – vorausgesetzt, diese wurde abgeschlossen.

Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (echte DU-Klausel)

  • “Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.”

Diese Formulierung bietet einem Beamten prinzipiell vollständigen Schutz, da die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand wegen dauernde Dienstunfähigkeit eindeutig geregelt sind. Daher wird dieser Wortlaut als echte oder auch als reine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bezeichnet. Allerdings sind für Vollzugsbeamte und uniformierte Beamte noch weitere Details zu erörtern. Für diese sollte zusätzlich eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Vollzugsbeamte im Bedingungswerk verankert sein.

Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (unvollständige DU-Klausel)

  • “Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.”

Bei dieser Formulierung wird zwar die Versetzung geregelt, allerdings fehlt die Entlassung wegen allgemeiner dauernder Dienstunfähigkeit. Vollständiger Schutz besteht hier somit lediglich für Beamte auf Lebenszeit, jedoch nicht für Beamte auf Widerruf oder für Beamte auf Probe. Denn diese werden laut Beamtenrecht bei dauernder Dienstunfähigkeit nur in den Ruhestand entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt.

  • “Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.”

Auch diese recht häufig vorkommende Dienstunfähigkeitsklausel ist unvollständig.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (unechte DU-Klausel)

  • “Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.”

Bei dieser Formulierung gelten für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Es wird also eine DU-Klausel vorgegaukelt, die aber im Grunde genommen für den Versicherten nutzlos ist.

Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizei, Feuerwehr und Justiz

Die Tauglichkeit einiger Beamtengruppen, wie beispielsweise Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, erfordert besondere körperliche und geistige Anforderungen. Wenn Beamte und Beamtinnen diese speziellen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen können und innerhalb eines bestimmten, von Bundesland abhängigen Zeitraums keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu erwarten ist, liegt eine “spezielle Dienstunfähigkeit” vor.

Die Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit können je nach Dienstherr variieren. Beispielsweise unterstehen Polizeibehörden entweder der Bundeshoheit (Bundespolizei) oder den einzelnen Bundesländern (Landespolizei), wobei jeweils eigene Kompetenzen gelten. Der Dienstherr legt die Anforderungen für die Feststellung der Diensttauglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf fest und entscheidet unter Einbeziehung des Ergebnisses einer amtsärztlichen Untersuchung auch über das Vorhandensein von Dienstunfähigkeit.

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft nicht der Amtsarzt, sondern die zuständige Behörde. Diese bildet unter Berücksichtigung der ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen, der Persönlichkeit des Beamten sowie der ausgeübten Tätigkeit (zum Beispiel Prüfung anderer Verwendungsmöglichkeiten) ein eigenes Urteil.

Entscheidend für die Versorgungsansprüche von Beamten ist deren Status zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit. Während Beamte auf Lebenszeit normalerweise in den Ruhestand versetzt werden und Anspruch auf Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz haben, werden Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Unterhaltsbeitrag.

Für Beamte auf Probe hängt es vom Grund der Dienstunfähigkeit ab. Wenn diese durch eine Dienstbeschädigung (eine durch den Dienstbereich verursachte Erkrankung) oder einen Dienstunfall (eine im Dienst erlittene körperliche Verletzung durch plötzliche äußere Einwirkung) [§ 31 BeamtVG bzw. entsprechendes Landesrecht] verursacht wird, werden Beamte auf Probe nicht entlassen, sondern auch ohne Erfüllung der sonst notwendigen versorgungsrechtlichen Wartezeit von fünf Jahren in den Ruhestand versetzt [§ 28 BeamtStG].

Nur eine begrenzte Anzahl an Versicherungsunternehmen offerieren spezielle DU-Klauseln für Beamte

  • 11 Gesellschaften bieten eine “spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für den Polizeivollzugsdienst” an
  • 9 Gesellschaften offerieren eine “spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für den feuerwehrtechnischen Dienst”
  • 8 Gesellschaften stellen eine “spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für den Justizvollzugsdienst” bereit.

Beispiel für eine Gesellschaft mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel 

Die Signal Iduna leistet auch bei Beamten auf Lebenszeit, solange der kontinuierliche Bezug von Bezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachgewiesen werden kann, also in diesem Fall auch nach Ablauf der 72 Monate.

Hier der passende Ausschnitt aus den Bedingungen “Klausel zur Vollzugsdienstunfähigkeits-Versicherung in der BU Versicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS”

“Die versicherten Leistungen wegen Vollzugsdienstunfähigkeit erfolgen auch nach Ablauf dieser 72 Monate dann, wenn der versicherte Beamte des Vollzugsdienstes auf Lebenszeit wegen festgestellter Vollzugsdienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden ist und solange Ruhegehalt oder ein Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes bezogen wird, was uns durch den fortlaufenden Erhalt von Bezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachzuweisen ist. Liegen diese Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht mehr vor, stellen wir unsere Leistungen ein.”

Teil-Dienstunfähigkeitsklausel

Teil- oder begrenzte Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Amtsarzt den Beamten nur als teilweise oder begrenzt dienstfähig einstuft. Das bedeutet: Wird ein Beamter noch als mindestens 50 Prozent dienstfähig betrachtet, erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand.

Die wöchentliche Arbeitszeit kann dabei bis auf die Hälfte des normalen Arbeitsumfangs reduziert werden. Bei begrenzter Dienstunfähigkeit bzw. begrenzter Dienstfähigkeit bieten Bund und Länder Zuschläge zur Besoldung an, um die niedrigeren Dienstbezüge auszugleichen. Wie hoch diese Zuschläge sind, kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.

Fazit zur Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bzw. Beamtenklausel

Neben den oben aufgeführten Formulierungen gibt es verschiedene Mischformen und Abstufungen, die sorgfältig zu lesen sind, um beurteilen zu können, ob es sich dabei um eine echte, eine unechte oder eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) handelt.

Viele Versicherungsgesellschaften haben die echte DU-Klausel ganz aus ihrem Bedingungswerk gestrichen oder durch eine unvollständige oder unechte DU-Klausel ersetzt. Deshalb müssen Beamte sehr genau darauf achten, ob der ihnen vorgelegte Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarif bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.

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